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Lebensversicherung

Unter einer Lebensversicherung versteht man einen Versicherungsvertrag, der auf das Leben einer Person abgeschlossen wird. Falls die versicherte Person während der Laufzeit stirbt, wird die festgelegte Versicherungssumme zahlbar.

Falls die versicherte Persone die Abwicklung der Versicherung überlebt, wird die festgelegte Versicherungssumme an den vertraglich genannten Bezugsberechtigten bezahlt.

Formen von Lebensversicherungen

Die häufigste Form der Lebensversicherung, der in Deutschland abgeschlossen wird, ist die Todes- und Erlebensfallversicherung. Diese ist eine kapitalbildende Lebensversicherung, bei der sowohl beim Ablauf der Versicherung als auch beim Tod ein Kapitalbetrag ausgezahlt wird.
 
Die Risikolebensversicherung ist eine weitere Variante der Lebensversicherung. Unter dieser Form versteht man eigentlich eine Kapitalversicherung auf den Todesfall, bei der nur ein Kapitalbetrag fällig wird, falls die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Nach Ablauf wird kein Kapital angeboten, denn ein derartiges wurde nicht angespart.

Die Risikoversicherung unterscheidet sich von der Todesfallversicherung. Diese wird auch als Sterbegeldversicherung bezeichnet. Hierbei spricht man von einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Diese wird nur beim Tod der versicherten Persone zahlbar. 
 
Unter einer Todes- und Erlebensfallversicherung auf zwei verbundene Leben versteht man eine Lebensversicherung, die den zwei Personen Versicherungsschutz bietet. Falls eine Person während der Laufzeit stirbt, bekommt das Kapital die überlebende.

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Falls beide Personen den Ablauf überleben, erhalten sie das gesparte Kapital. Diese Form ist für Ehepartner geeignet. Damit können sie sich gegenseitig absichern. Mit dieser Art von Lebensversicherung haben die Möglichkeit, auch Geschäftspartner sich gegenseitig abzusichern.
 
Darüber hinaus gibt es noch die Lebensversicherung auf einen bestimmten Termin. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt erst beim Ablauf der Versicherung.
 
Eine spezielle Art der Lebensversicherung ist die Aussteuerversicherung. Deren Auszahlung erfolgt, falls das zu versorgende Kind das 25. Lebensjahr vollendet oder heiratet. Die Versicherung wird beitragsfrei bis zum Ablauf fortgeführt, falls der Versorger früher stirbt.

Ein Versicherungsvergleich verschiedener Lebensversicherungen und verschiedener Angebote empfiehlt es sich auch in diesem Fall.

Laufzeiten von Lebensversicherungen

Die Laufzeiten von Lebensversicherungen sind unterschiedlich. Spricht man von einer Risiko-Lebensversicherung, deren Abschluss für eine bestimmte Lebensphase oder zur Absicherung eines Kredites erfolgte, beendet sie, wenn das Motiv, für welches sie abgeschlossen wurde, wegfällt.
 
Bei einer Kapital-Lebensversicherung, die auch für die Altersversorgung verwendet werden soll, endet sie nach dem 60. Lebensjahr bzw. zum Rentenbeginn.