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Rentner und die Steuererklärung

Nicht nur Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler sind zur Steuererklärung verpflichtet, auch an Rentner geht dieser bürokratische Aufwand nicht mehr vorbei, wenn ihre Einkünfte über einem Grundfreibetrag liegen.

Dieses bedeutet allerdings nicht, dass die Rente auch in voller Höhe besteuert wird. Vielmehr gibt es hier verschiedene Sätze, die sich danach richten, in welchem Jahr der Rentner zum ersten mal seine Rente bezogen hat.

Laut des Bundesministeriums der Finanzen wird es auf diese Weise zu einer schrittweisen Erhöhung des Rentenanteils kommen, der versteuert werden muss, bis im Jahre 2040 erstmals die gesamte Rente versteuert werden wird. 

Nachgelagerte Besteuerung bei der Riester-Rente

Wer sich etwas genauer mit dem Thema Riester-Rente befasst hat, wird auch auf den Begriff der nachgelagerten Besteuerung gestoßen sein, der ebenfalls auf eine Versteuerung der Rente hinweist.

Der Begriff „nachgelagerte Versteuerung“ bringt dabei zum Ausdruck, dass die Aufwendungen für die Riester-Rente zwar in der Ansparphase nicht versteuert werden müssen, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt in voller Höhe – und zwar dann, wenn man die Rente bezieht.

Hilfe für Rentner bei der Steuererklärung

Den unumgänglichen Mantelbogen und die Anlage „R“ müssen Rentner mindestens bei ihrer Steuererklärung abgeben. Ob es noch mehr sein muss, richtet sich danach, ob noch andere Einkünfte erzielt wurden.

Wer angesichts der Steuerformulare verzagt, dem sei gesagt: Genauso wie Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler können sich natürlich auch Rentner bei ihrer Steuererklärung von einem Steuerberater helfen lassen.

Wem dieses zu kostspielig ist oder wer nur einzelne Fragen zu seiner Steuererklärung hat, kann sich – darauf weist auch die deutsche Rentenversicherung hin – auch an Lohnsteuerhilfevereine und an die zuständigen Finanzämter wenden.

Darüber hinaus halten zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium der Finanzen Grundinformationen bereit.